Rückzahlungen Zusatzkosten

Rückzahlungen werden erst nach Ablauf des gesamten Ferienpasses ausgelöst.

Zusatzkosten von Kursen, die von Teilnehmern abgesagt werden, werden mit Ausnahme von Krankheit nicht zurückbezahlt. Zusatzkosten von Kursen, die vom Veranstalter abgesagt werden oder aufgrund des Wetters ausfallen, werden rückvergütet. Das BüGA wird bei Nichtgebrauch nicht zurückbezahlt.